Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2003

Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 26.11.2003 - L 6 B 28/03 RJ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28638
LSG Thüringen, 26.11.2003 - L 6 B 28/03 RJ (https://dejure.org/2003,28638)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26.11.2003 - L 6 B 28/03 RJ (https://dejure.org/2003,28638)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26. November 2003 - L 6 B 28/03 RJ (https://dejure.org/2003,28638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Rehabilitation; Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH); Hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ; Berücksichtigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.03.1998 - 6 B 37.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2003 - L 6 B 28/03
    Relevanter Zeitpunkt für die Prüfung der Bedürftigkeit und damit der Feststellung des Restwertes ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 17. Juli 2003 - Az.: L 6 B 30/03 RJ, 6. Juni 2000 - Az.: L 6 B 7/00 SF und 23. November 1999 - Az.: L 6 B 37/98 RA), hier also der 26. November 2003.
  • BVerwG, 25.02.2000 - 6 B 7.00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen für einen Aufklärungsmangel -

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2003 - L 6 B 28/03
    Relevanter Zeitpunkt für die Prüfung der Bedürftigkeit und damit der Feststellung des Restwertes ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 17. Juli 2003 - Az.: L 6 B 30/03 RJ, 6. Juni 2000 - Az.: L 6 B 7/00 SF und 23. November 1999 - Az.: L 6 B 37/98 RA), hier also der 26. November 2003.
  • OLG Köln, 01.08.1997 - 4 WF 184/97

    Prozeßkostenhilfe Anwaltsbeiordnung

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2003 - L 6 B 28/03
    Grundsätzlich kann einem Kläger zugemutet werden, sein Kraftfahrzeug als einzusetzendes Vermögen zu verwerten, wenn es nicht zu dem in § 88 Abs. 2 BSHG genannten Schonvermögen gehört (vgl. OLG Köln in FamRZ 1998, 1522; OVG Münster in NJW 1997, 540; OLG Hamburg in FamRZ 1996, 42; Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2002, § 115 Rdnr. 62; Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 21. Auflage 1994, § 115 Rdnr. 130; Wax in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 1992, § 115 Rdnr. 56) und keine besondere Härte i.S. des § 88 Abs. 3 BSHG vorliegt (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage 2003 Rdnr. 313, 319).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 8 E 401/95

    Einzelfall; Eigentum; Partei; Personenkraftwagen; Einzusetzendes Vermögen;

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2003 - L 6 B 28/03
    Grundsätzlich kann einem Kläger zugemutet werden, sein Kraftfahrzeug als einzusetzendes Vermögen zu verwerten, wenn es nicht zu dem in § 88 Abs. 2 BSHG genannten Schonvermögen gehört (vgl. OLG Köln in FamRZ 1998, 1522; OVG Münster in NJW 1997, 540; OLG Hamburg in FamRZ 1996, 42; Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2002, § 115 Rdnr. 62; Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 21. Auflage 1994, § 115 Rdnr. 130; Wax in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 1992, § 115 Rdnr. 56) und keine besondere Härte i.S. des § 88 Abs. 3 BSHG vorliegt (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage 2003 Rdnr. 313, 319).
  • OLG Hamburg, 04.04.1995 - 12 WF 44/95
    Auszug aus LSG Thüringen, 26.11.2003 - L 6 B 28/03
    Grundsätzlich kann einem Kläger zugemutet werden, sein Kraftfahrzeug als einzusetzendes Vermögen zu verwerten, wenn es nicht zu dem in § 88 Abs. 2 BSHG genannten Schonvermögen gehört (vgl. OLG Köln in FamRZ 1998, 1522; OVG Münster in NJW 1997, 540; OLG Hamburg in FamRZ 1996, 42; Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2002, § 115 Rdnr. 62; Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 21. Auflage 1994, § 115 Rdnr. 130; Wax in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 1992, § 115 Rdnr. 56) und keine besondere Härte i.S. des § 88 Abs. 3 BSHG vorliegt (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage 2003 Rdnr. 313, 319).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2003 - L 6 B 28/03 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23358
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2003 - L 6 B 28/03 U (https://dejure.org/2003,23358)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.09.2003 - L 6 B 28/03 U (https://dejure.org/2003,23358)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. September 2003 - L 6 B 28/03 U (https://dejure.org/2003,23358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73a SGG; § 114 ZPO; § 165 Abs. 3 SGB VII
    Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in Hinblick auf Aussicht auf Erfolg im Klageverfahren; Rechtmäßigkeit der amtlichen Schätzung der Beitragspflicht für die Unfallversicherung bei nicht rechtzeitiger Einreichung des Nachweises durch ein Unternehmer nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in Hinblick auf Aussicht auf Erfolg im Klageverfahren; Rechtmäßigkeit der amtlichen Schätzung der Beitragspflicht für die Unfallversicherung bei nicht rechtzeitiger Einreichung des Nachweises durch ein Unternehmer nicht ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 2/99 R

    Zulässigkeit des Schätzverfahrens zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2003 - L 6 B 28/03
    Denn die Beklagte hat sich dabei auf allgemeine Erfahrungswerte gestützt (vgl. den Vermerk des Technischen Angestellten C. vom 2. September 1998, Verwaltungsakten Bl. 14 sowie die Begründung des Widerspruchsbescheides), und es ist - entsprechend dem Wesen der Schätzung - hinzunehmen, dass diese von den tatsächlichen Verhältnissen abweicht (BSG, Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 2/99 R -).
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